Umweltministerium reagiert - Verfahren gegen den Waldbesitzer

Die rot markierten Flächen sind ebenfalls in 2020 kahlgeschlagen!
Die rot markierten Flächen sind ebenfalls in 2020 kahlgeschlagen!

 

Buchen-Großkahlschlag im Hochsauerland - Update (wir berichteten)

 

Auf einer Waldfläche bei Schmallenberg (Hochsauerland) wurde in den letzten Jahren schrittweise ein etwa 30 Hektar große, mehr als 100-jähriger Buchenbestand kahlgeschlagen und die Fläche anschließend mit Fichten aufgeforstet.

 

Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat jetzt reagiert und in einem Schreiben an Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbands Naturschutzinitiative e. V., mitgeteilt, dass die Naturschutzbehörden beauftragt wurden, auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes die „erforderlichen Entscheidungen zur Kompensation der Eingriffe in die Buchenwaldbestände“ zu treffen. Nach Auffassung des Ministeriums stellen die Kahlhiebe einen „Eingriff im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetz“ dar, denn „es handelt sich um Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erheblich beeinträchtigen.“ Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sei nicht „von der Notwendigkeit eines forstrechtlichen Zulassungsverfahrens abhängig“. Die Zielvorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes sehen vor, „naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften“. Das Ministerium kommt daher zu dem Ergebnis, dass die vorgenommenen Hiebsmaßnahmen sowie die nachfolgende Aufforstung mit Fichten weder mit einer nachhaltigen, noch mit einer „ordnungsgemäßen“ Forstwirtschaft zu vereinbaren sind. Die Kahlhiebe hätten, so das Ministerium, „nach Maßgabe des § 15 Bundesnaturschutzgesetz vermieden bzw. kompensiert werden müssen.“

 

Der Vorsitzende der Naturschutzinitiative e. V., Harry Neumann, und Norbert Panek begrüßen die jetzige Vorgehensweise des Umweltministeriums. Dennoch stellt sich nach ihrer Ansicht die Frage, weshalb die zuständigen Behörden auf der unteren Verwaltungsebene nicht schon früher aktiv geworden sind, um die Kahlhiebe zu unterbinden. Nach Aussagen des Ministeriums hatte zumindest das örtliche Forstamt Kenntnis von der Durchführung der Hiebsmaßnahmen. Neumann konstatiert ein „eklatantes Behördenversagen“. Zudem ist noch unklar, wie der Eingriff überhaupt ausgeglichen werden soll. Nach Einschätzung des Buchenwald-Experten Norbert Panek ist der eingetretene ökologische Schaden so gravierend, dass eine mehrhundertjährige Regenerationsphase erforderlich wäre, bis auf der betroffenen Fläche wieder ein vergleichbarer, alter Waldbestand herangewachsen sei. Der Eingriff sei weder „sanierungsfähig“, noch durch etwaige Maßnahmen auf irgendeine andere Weise kompensierbar.

 

Neumann und Panek fordern mit Nachdruck weiterhin eine Änderung des Kahlschlag-Paragraphen im Forstgesetz sowie ein Schutzprogramm für Buchenwälder im Hochsauerland.

 

 

Dazu auch Bericht in der Zeitschrift Forstpraxis:

 

 

 

https://www.forstpraxis.de/hoher-knochen-waldbau-von-vorgestern/