Pressemitteilung 20. Mai 2020

 

 

UNESCO-Weltnaturerbe

Nationalpark Kellerwald-Edersee

 

Windparkplanung am Mühlenberg

Wurde das Welterbe-Komitee beteiligt?

 

Diese Frage stellt sich der Korbacher Landschaftsplaner Norbert Panek schon seit geraumer Zeit. Nach den Statuten (§ 172) der UNESCO-Welterberichtlinien („Operational Guidelines“) sei das Land verpflichtet, das Welterbe-Komitee bei etwaigen Planungen, die die besonderen wertgebenden Welterbe-Merkmale der Stätte beeinträchtigen könnten, zu informieren, gegebenenfalls sogar an dem Planungsprozess zu beteiligen. Dies sei nach Paneks Eindruck offensichtlich nicht geschehen.

 

Rückendeckung bekommt Panek von der Organisation „World Heritage Watch“, die sich weltweit um den Zustand von Welterbestätten kümmert und die UNESCO dabei unterstützt, Eingriffe aufzudecken, die die Stätten gefährden. Ihr Vorsitzender Stephan Doempke beklagt, dass leider zu oft Fakten geschaffen würden, ohne dass die UNESCO die Möglichkeit habe, auf Eingriffe zu reagieren. Entscheidend sei, so Doempke, ob ein Eingriff den außergewöhnlichen Wert der Welterbestätte erheblich beeinträchtigen könne.

 

Die konkreten ökologischen Auswirkungen, die der Windpark auf den Welterbe-Status des Nationalparks haben könnte, seien, so Panek, anscheinend nicht näher untersucht worden. Dies bestätigt auch das Nationalparkamt. Danach sei eine entsprechende Prüfung durch den Planungsträger „nicht in ausreichendem Maße“ erfolgt. Beispielsweise könnte es gravierende Auswirkungen auf die Wanderwege bestimmter welterbe-relevanter Tierarten geben, die im Nationalpark leben und in seiner Umgebung nach Nahrung suchen. Die Westgrenze der geplanten Nationalpark-Erweiterungsfläche rücke ohne ausreichende Pufferzone dicht an den Windpark heran. Dies sei aus Naturschutzsicht nicht nur problematisch, sondern nach Paneks Ansicht möglicherweise ein Ausschlusskriterium, das den Bau der Windkraftanlagen auf dem Mühlenberg gegenstandslos machen könnte.

 

Panek verweist zudem auf die Ausführungen des vor rund 10 Jahren erstellten Nominierungsdossiers, in dem der seinerzeitige Nominierungsantrag zur Ausweisung der Weltnaturerbestätte begründet wurde. Darin wird versichert, dass „die nominierten Gebiete in einer weiten Waldlandschaft eingebettet“ seien, die „in ländlich strukturierte, dünnbesiedelte Räume übergehen“ und dass sich die „optimale Waldeinbettung“ voraussichtlich nicht verändern werde. Wörtlich: „Es sind keine Entwicklungen feststellbar, die negative Auswirkungen auf die Buchenwälder der nominierten Teilgebiete und ihre Integrität haben könnten.“ Mit der Planung des Windparks sei der beschriebene Zustand nicht mehr gegeben.

 

Falls sich herausstellen sollte, dass das Welterbe-Komitee nicht informiert wurde, sei das ein „gravierender Formfehler“, der zumindest zu einem sofortigen Stopp des Gemehmigungsverfahrens führen müsste, so Panek abschließend.

 

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