Endlich - ein neues Bundeswaldgesetz!

Was bringt die das neue Gesetz für den Wald?

Das alte Bundeswaldgesetz stammt aus den 70er Jahren und entstand unter völlig anderen Vorzeichen. Damals waren die Kriegsnachwirkungen noch überall sichtbar. Es wurde Holz benötigt, um Städte weiter aufzubauen, um die Wirtschaft zu stärken, um zu heizen. Aber Holzknappheit war schon damals ein Thema, denn niemand regelte die meist zügellose Ausbeutung der Wälder für menschliche Bedürfnisse. Die Verwendung der Bezeichnung „Nachhaltigkeit“ im Sinne eines langfristig angelegten verantwortungsbewussten Umgangs mit einer Ressource ist bei Hans Carl von Carlowitz 1713 in seinem Werk Silvicultura oeconomica nachgewiesen. Carlowitz fragte, wie die Bewirtschaftung des Waldes erfolgen müsse, um den Holzbedarf  zu sichern. Hier ging es also nicht um die primär ökologische Bewirtschaftung des Waldes, sondern zunächst einmal um die Sicherung des Holzbedarfs. Der Begriff der Nachhaltigkeit ist übrigens nicht definiert und wird deshalb bis heute je nach Interessengruppe völlig verschieden ausgelegt. Letzteres betrifft dann vor allem die Verbraucher, da sie mit "nachhaltiger" Begrifflichkeit gerne über die Fakten im Hintergrund getäuscht werden.

 

Nun also wird ein neues Bundeswaldgesetz erarbeitet, das sich an dringend notwendigen Anpassungen der Waldbewirtschaftung in Zeiten des Klimawandels orientieren soll. Aber die Lobbygruppen sind wie immer aktiv - und das eher nicht zum Wohl des Ökosystems Wald.

 

Daher haben wir als BBIWS selbst einen Entwurf ausgearbeitet, in dem wir die für uns wichtigen Punkte zusammengefasst haben. Zu den Details werden wir weiter berichten.

 

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BBIWS Kommentar zum neuen BWaldG-09-23..
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Anlässlich der sich verzögernden Ressortabstimmung zur Novelle des Bundeswaldgesetzes zeigen sich die Umweltorganisationen BUND, DNR, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, NABU, Robin Wood und WWF besorgt um den Wald in Deutschland:

 

 „Wir fordern die Bundesregierung auf, den Schutz der Wälder ernst zu nehmen und die Waldgesetznovelle zügig auf den Weg zu bringen. Das neue Waldgesetz muss die Wälder und ihre Leistungen für die Gesellschaft schützen und für die künftigen Generationen bewahren. Mit großer Sorge beobachten wir daher, dass sich die Novelle des Bundeswaldgesetzes verzögert. Ein starkes Gesetz für den Wald getragen durch die Ampelkoalition wäre ein wichtiges Signal in Richtung Zukunft für unsere Gesellschaft einschließlich der Waldeigentümer:innen. Der öffentlich gewordene Referentenentwurf ist jedoch bereits an entscheidenden Stellen zu unkonkret und lässt zu viele Ausnahmen zu, die den gut formulierten Zielen des Gesetzes widersprechen. Die Bundesregierung muss jetzt nachbessern und ausreichende rechtliche Mindeststandards der Waldbewirtschaftung formulieren, die die ökologischen Funktionen der Wälder stärken, wiederherstellen und erhalten. Dafür braucht es konkrete, praktikable und überprüfbare Handlungsanweisungen in Form von sanktionsbewährten Mindeststandards, so wie sie auch der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik gefordert hat."