Internationaler 

Tag des Waldes

am 21. März

2018

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinsame Erklärung aller angeschlossenen Bürgerinitiativen  aus den Bundesländern

 

 

Zum Tag des Waldes 2018 fordern wir Bürger den Gesetzgeber und alle ausführenden Organe der Waldbewirtschaftung auf, endlich dafür zu sorgen, dass der öffentliche Wald in Deutschland seiner Vorbildfunktion gerecht werden kann.

 

 

Naturwälder und naturnah bewirtschaftete Wälder mit intakten humusreichen Waldböden sind nicht nur für unser Klima von außerordentlicher Bedeutung, sie sind auch Archen der Artenvielfalt und Erholungsraum.  

 

 

Nach wie vor sind die Wälder in Deutschland aber auch krank, was die jährlichen Waldzustandserhebungen belegen. Dennoch wird unser Patient Wald mit harten Bewirtschaftungsmethoden zusätzlich belastet und dringend notwendige, konsequente Korrekturen in der Jagdpolitik, die eine artenreiche Regeneration der Wälder ermöglichen (Naturverjüngung), fehlen.

 

 

Nach wie vor „versteckt“ sich der harte Einsatz überschwerer Forsttechnik hinter den unbestimmten Begriffen der sogenannten „guten fachlichen Praxis“ oder der „ordnungsgemäßen Forstwirtschaft“, die diese Form der Waldnutzung nicht als Eingriffe im Sinne der Naturschutzgesetzgebung betrachten und damit rechtfertigen.

 

 

Viele „Treuhänder des Waldes“ behandeln den Wald weiterhin, als gäbe es keine Klimaveränderung, kein Artensterben, keine Erholungsnutzung und kein Morgen. Es gilt heute mehr denn je, Wälder sehr schonend zu bewirtschaften, d.h. vor allem die überschweren Maschinen durch leichte wald- und waldbodenschonende Arbeitsverfahren wie Rückegassenabstände bis zu 60 Meter in Kombination mit mehr Pferdeeinsatz  oder anderen bodeneschondenen Verfahren zu ersetzen.

 

 

"Gerade der öffentliche Wald ist gefordert, endlich seiner Vorbildfunktion gerecht zu werden, was er landesweit oft nicht tut. Und die Wald-Zertifikate haben leider ihre Steuerungsfunktion in der Fläche verfehlt. Gerade die Kommunen sollten den Wald der Bürgerinnen und Bürger nicht vorrangig als Einnahmequelle betrachten. Es gibt durchaus Möglichkeiten, Wälder naturnah zu bewirtschaften, z.B. das „Lübecker Modell“ der Stadt Lübeck oder die „Schöpfungsorientierte Waldnutzung“ des Bistums Passau. Wer will, findet Wege, wer nicht will, findet Gründe“, so Silvia Roelcke, eine Sprecherin der BundesBürgerInitiative WaldSchutz (BBIWS). 

 

 

Die Mitglieder der BundesBürgerInitiative WaldSchutz beobachten die Entwicklung in den deutschen Wäldern mit größter Besorgnis. Diese Entwicklung wird derzeit geprägt von einer unter dem allseits progagierten Deckmantel der „Nachhaltigkeit massiv zunehm-enden Industrialisierung unserer öffentlichen Wälder.

 

 

Deren gesellschaftliche Bedeutung als Erholungsort für Körper, Geist und Seele, als Lern- und Erfahrungsort wird in diesem fatalen Entwicklungsprozess vollkommen ausgeblendet.

 

 

Es werden in den Wäldern viel zu viele Altbäume und Biotopbäume gefällt, was keineswegs nur ein ästhetisches Problem für uns Menschen ist. Für die waldtypischen Arten wie beispielsweise Totholzkäfer, Fledermäuse und seltene Spechtarten wie den Mittelspecht ist es eine Katastrophe! Ihr Lebensraum wird allzu oft zerstört.

 

 

Die aufgelichteten Wälder verlieren überdies ihre Fähigkeit, viel Wasser zu speichern und verlieren ihr feucht-kühles Waldklima und ihre Funktion als Kohlenstoffsenke.

 

 

Forst- und Holzkonzerne geben stattdessen die Marschrichtung vor. Die Treuhänder der öffentlichen Wälder sind zu oft zu Erfüllungsgehilfen kurzfristiger wirtschaftlicher Interessen geworden.

Jüngste Beispiele sind z.B. der Ettersberg bei Weimar und das Naturschutzgebiet Rot- und Schwarzwildpark am Stadtrand von Stuttgart.

 

 

Dabei hat die höchste Rechtsprechung die Bedeutung des öffentlichen Waldes klar definiert:

„Die Bewirtschaftung des Körperschafts- und Staatswaldes dient der Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die staatliche Forstpolitik fördert im Gegensatz zur Landwirtschaftspolitik weniger die Betriebe und die Absetzbarkeit ihrer Produkte als vielmehr die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts“ (BVerfG, Urt. v. 31.05.1990, NVwZ 1991, 53).

 

„Genau das ist unser Ziel, dafür setzen wir uns ein und dafür erheben wir unsere Stimme“, so Silvia Roelcke.

 

 

 

Hintergrund:

 

Wald- und Jagdgesetze priorisieren nach wie vor nutzerorientierte Zielsetzungen. Die Naturschutzgesetzgebung, die eigentlich übergeordnete Regelungsinhalte verfolgen sollte, ist nicht mehr als ein „Ritter ohne Schwert“, da dieses sowohl die Wald- als auch die Jagdgesetzgebung gegenüber Zielen des Natur- und Artenschutzes privilegiert.

 

 

Die BundesBürgerInitiativeWaldSchutz (BBIWS) wurde am 01.07.2017 gegründet und  ist ein überparteilicher Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, Organisationen etc. Sie verfolgt das ausschließliche Ziel, die praktizierte Bewirtschaftung der Wälder in Deutschland konstruktiv kritisch zu begleiten, Missstände aufzuzeigen, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten und auf eine Gesetzgebung hinzuwirken, die der besonderen Bedeutung unser Wälder gerecht wird.

 

Im Gegensatz zu manchen Initiativen verfolgt die  BundesBürger InitiativeWaldSchutz (BBIWS)  nicht das Ziel gegen etwas zu sein, vielmehr verfolgt sie das Ziel für etwas zu sein und zwar für die Verbesserung des Zustandes der heimischen Wälder durch schonende Bewirtschaftungsformen.

 

Die BundesBürgerInitiativeWaldSchutz (BBIWS) unterstützt dabei, insbesondere soweit es Fragen der Wald- und Wildbewirtschaftung betrifft, die ihr angeschlossenen im Schutz der Wälder aktiven Bürgerinitiativen und Einzelpersonen.

 

Die Mitgliedschaft in der BundesbürgerInitiativeWaldSchutz (BBIWS) kann aktiv oder passiv erfolgen und ist kostenfrei.