Pressemitteilung 15. Februar 2019

 

Die BundesBürgerInitiative WaldSchutz (BBIWS) gratuliert dem Aktionsbündnis Volksbegehren zum großartigen Erfolg des Volksbegehrens Artenvielfalt in Bayern!

 

Zwar lautete das Motto des Volksbegehrens: „Rettet die Bienen“, doch es geht um weitaus mehr als „nur“ um Bienen und „nur“ um die Landwirtschaft – das Ziel ist eine deutliche Verbesserung des Artenschutzes in Bayern insgesamt, mit Hilfe von wichtigen Verbesserungen im Bayerischen Naturschutzgesetz.

 

Die Bundesbürgerinitiative WaldSchutz (BBIWS) begrüßt insbesondere die vorgesehene Änderung des Gesetzestextes zum Wald:

 

2. Art. 3 wird wie folgt geändert: a) Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

 

„2 Die Forstwirtschaft hat die Vorschriften des Waldgesetzes für Bayern und die sonstigen für sie geltenden Rege­lungen zu beachten, wobei im Staatswald das vorrangige Ziel zu verfolgen ist, die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten oder zu erreichen.“ [1]

 

Die BundesBürgerInitiative WaldSchutz (BBIWS) appelliert an die Vertreter des Aktionsbündnisses Volksbegehren, in den kommenden Verhandlungen an dem im Volksbegehren-Gesetzentwurf enthaltenen Passus zum Wald unbedingt festzuhalten und keinerlei Kompromisse einzugehen, sondern diesen Punkt eins zu eins einzufordern!

 

Dieser Satz ist von entscheidender Bedeutung für die Artenvielfalt im Wald und für das Ökosystem Wald insgesamt. Seit der Forstreform 2004 scheint in Bayern das vorrangige Ziel des Staatswalds die Holzernte, die Erfüllung von Holz-Lieferverträgen und Gewinnerzielung zu sein. Ein besonders unrühmliches Beispiel ist in diesem Zusammenhang die 2015 erfolgte rückwirkende Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zum Zwecke der Abschaffung des Geschützten Landschafts­bestand­teils „Hoher Buchener Wald“ mit UNESCO-Weltnaturerbe-Potential im Buchen-National­park-Kandidat Steigerwald („Lex Steigerwald“), sowie die von starken Protesten begleiteten Fällungen dicker alter Buchen im aufgelösten Schutzgebiet in diesem Winter.

 

Beim Artensterben sind vor allem Bienen und Schmetterlinge großes und fotogenes Thema. Das Drama des Verschwindens der auf stark dimenisonierte Methusalembäume und auf eine ununterbrochene Habitatkontinuität angewiesenen sehr seltenen Totholz-Käfer, darunter die vom Aussterben bedrohten Urwald-Reliktartenkäfer, findet hingegen so gut wie keine Beachtung.

 

Die Änderung des Gesetzesparagraphen im Bayerischen Naturschutzgesetz zum Thema Staats­wald ist daher von enormer Bedeutung für eine Verbesserung dieser dramatischen Situation des Artensterbens der an alte Methu­salembäume und Stark-Totholz in hoher Dichte gebundene Insekten, Pilze, Moose und Flechten und anderer hochbedrohter Arten alter heimischer Laub­wälder. Alte, heimische Buchenlaubwälder sind als Ökosysteme auch in Bayern bisher nur unzureichend geschützt! Die vom Volksbegehren geforderte Verbesserung zum Thema Wald im Bayerischen Naturschutzgesetz wäre hierfür ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für einen effektiven Schutz unserer Wälder und ihrer Artenvielfalt.

 

Die BundesBürgerInitiative WaldSchutz (BBWIS) fordert einen bundesweiten wirksamen Schutz der Wälder in Deutschland. Hierfür ist eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes und eine verbindliche Definition der „Guten fachlichen Praxis“ unabdingbar.

Die BundesBürgerInitiative WaldSchutz (BBIWS) hat hierzu am 1.12.2018 auf change.org die Petition „Wälder sind keine Holzfabriken“ gestartet, die inzwischen bereits über 67.000 Unterschriften gesammelt hat.

 

Informationen zur BBIWS:

 

Die BundesBürgerInitiativeWaldSchutz (BBIWS) wurde am 01.07.2017 gegründet und ist ein überparteilicher Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern und deren Organisationen aus z.Zt. dreizehn Bundesländern. Sie verfolgt das Ziel, Wälder in Deutschland zu schützen und zu bewahren, die praktizierte forstliche Bewirtschaftung der Wälder konstruktiv kritisch zu begleiten, Missstände aufzuzeigen, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, in Fläche und Zahl ausreichende Schutzgebiete ohne forstliche Nutzung zu fordern und auf eine Gesetzgebung hinzuwirken, die der besonderen Bedeutung unser Wälder für Mensch und Natur gerecht wird.

 

 

[1] vgl. https://volksbegehren-artenvielfalt.de/wp-content/uploads/2018/06/Antrag-auf-Zulassung-des-Volksbegehrens-Artenvielfalt.pdf

 

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PM zum Volksbegehren Artenvielfalt Bayern
Pressemitteilung der BundesBürgerInitia
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